Impflicht in Pflegeberufen Online-Portal für Meldungen geplant
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ab dem 15. März ist beschlossene Sache. In einer Mitteilung informiert nun der Landkreis Sonneberg, wie Einrichtungsleiter den Impfstatus der Angestellten melden müssen. Außerdem klärt der Kreis über die Folgen für Personal ohne Nachweis auf. 15.03.2022