Impflicht in Pflegeberufen Online-Portal für Meldungen geplant

Sarah Jakob
Impfstoff gegen das Coronavirus. Symbolfoto. Foto: /Sakchai Lalit/dpa

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ab dem 15. März ist beschlossene Sache. In einer Mitteilung informiert nun der Landkreis Sonneberg, wie Einrichtungsleiter den Impfstatus der Angestellten melden müssen. Außerdem klärt der Kreis über die Folgen für Personal ohne Nachweis auf.

 
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Auf Beschluss des Deutschen Bundestages gilt ab dem 16. März in ganz Deutschland in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht entsprechend des Infektionsschutzgesetzes.

Bis zum 15. März müssen Personen, die in diesen Einrichtungen tätig sind, den Leitungen ihren Impf-, Genesenen- bzw. Kontraindikations-Nachweis – den so genannten Immunitätsnachweis – vorlegen. Dies teilt das Landratsamt Sonneberg mit. Demnach hat die Leitung der jeweiligen Einrichtungen ab dem 16. März wiederum festzustellen, welche bei ihnen tätigen Personen keinen gültigen Nachweis vorgelegt haben.

All diese Personen sind ab der Monatsmitte von der Leitung an das für die Einrichtung zuständige Gesundheitsamt zu melden.

Selbstständig und freiberuflich Tätige, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen, stellen hierbei ihre eigene Einrichtung dar. Die Betroffenen müssen sich selbst dem Gesundheitsamt am Ort ihrer beruflichen Niederlassung melden, heißt es weiter. Für eine datenschutzkonforme elektronische Meldung an sein Gesundheitsamt hat das Landratsamt ein Online-Meldeportal eingerichtet.

Wichtig ist zu beachten, dass für Bestandspersonal, das keinen entsprechenden Nachweis vorlegt, ab dem 16. März kein automatisches Tätigkeits- und Betretungsverbot am Arbeitsplatz gilt. Mit der Meldung an das Gesundheitsamt kommt vielmehr ein Verwaltungsverfahren in Gang, das eine Einzelfallprüfung nach sich zieht. Diese berücksichtigt auch die Versorgungssituation vor Ort und führt erst nach Anhörungen der Beschäftigten und der Arbeitgeber zu behördlichen Entscheidungen.

Das Online-Meldeportal erreichen Einrichtungsleiter ab dem Starttermin am 18. März unter der folgenden Adresse: www.son-immu.gesundheitsamt-service.de

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