Das Paar kämpft an anderer Front weiter
Dem Paar bleibt nichts anderes übrig, als sich mit der Entscheidung des Bundessozialgerichtes abzufinden. Das aber veranlasst Martin noch lange nicht dazu, nun die Füße in der Sache stillzuhalten. „Wir haben ja nichts zu verlieren“, sagt er und erzählt, dass er sich in den Monaten nach Bekanntwerden des Urteils hingesetzt, informiert und an die verschiedensten Stellen und Ansprechpartner gewandt habe, von denen er sich in irgendeiner Art und Weise doch noch Hilfe oder Hoffnung auf Veränderung versprochen hat – ob Landesärztekammer Thüringen, Freistaat Thüringen, ob der Bundestagsabgeordnete Frank Ullrich oder der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten. Mit ersten Erfolgen. Denn, so Martin: „Mittlerweile ist ein Bundesausschuss in die Sache involviert.“
Irgendwann, so blickt der 44-Jährige zurück, habe sich auf sein Schreiben hin jemand vom Thüringer Landtag telefonisch bei ihm gemeldet. Das Ergebnis des Gesprächs? Der Vorschlag, Martin und Peggy könnten eine Petition einreichen. Gesagt, getan. Der Petitionsausschuss des Landtags beschäftigte sich daraufhin damit und fasste den Beschluss, das Bittgesuch aus Sonneberg an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages weiterzuleiten. Der Gedanke dahinter: Wie es in dem Brief vom Landtag an Peggys Lebensgefährten heißt, gebe es vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragte Expertengruppen, die Empfehlungen zum Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse über den Off-Label-Use von Arzneimitteln als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erarbeiten – dahingehend, ob ein Wirkstoff als verordnungsfähig oder nicht verordnungsfähig eingestuft werden kann. Im Fall von Peggy also, ob Tofacitinib – eigentlich zur Behandlung von unter anderem mittelschwerer bis schwerer aktiver rheumatoider Arthritis zugelassen – auch zur Behandlung der Hautkrankheit Necrobiosis lipoidica auf Kosten der Kassen verordnet werden darf.
Eine Benefizaktion für Peggy
Das bis dato letzte Schreiben, das Peggy und Martin vom Petitionsausschuss in Berlin vorliegt, ist datiert vom 14. Dezember 2023. Darin heißt es, dass eine Prüfung eingeleitet wurde. Zudem wird um Verständnis gebeten, dass das Verfahren längere Zeit in Anspruch nehmen kann aufgrund des zu prüfenden Umfangs. Aus dem einst medizinischen und dann juristischen Problem ist nun ein politisches geworden. „Es bleibt also spannend“, so Martin. Und nicht nur das.
Neben dem für die Sonneberger unschönen Urteil des Bundessozialgerichtes haben sie indes auch „viele positive Erfahrungen“ in den vergangenen Monaten machen dürfen. So hat sich etwa der Thüringer Landtag den offenen Kosten des Paares in Höhe von knapp 1300 Euro angenommen und diese über einen Hilfsfonds des Freistaats beglichen. Auch aus dem Sonneberger Rathaus gab es unter anderem eine finanzielle Zuwendung. Selbst Mitarbeiterinnen der AOK aus dem Bundesgebiet haben sich nach Veröffentlichung von Peggys Geschichte bei ihr gemeldet und ihr aus privater Tasche Geld zukommen lassen. Und nun hat sich mit Harald Saul auch ein Sonneberger für das Paar ins Zeug gelegt, Unterstützer und Mitwirkende zusammengetrommelt und für 7. April eine Benefizveranstaltung für Peggy auf die Beine gestellt. Diese findet ab 15 Uhr in Sonnebergs Stadtteilzentrum „Wolke 14“ statt. Auf dem Programm stehen Unterhaltung in Form verschiedener kultureller Beiträge und ein Buchverkauf, dessen Erlös aufs Spendenkonto von „Freies Wort hilft“ geht und letztlich Peggy zugutekommt.