„Leider hat das Bundessozialgericht die Nichtzulassungsbeschwerde abgewiesen.“ Peggy Bauer hätte sich eine andere als diese Entscheidung erhofft. Eine, die zu ihren und nicht zugunsten der Krankenkasse ausgefallen wäre. Doch das Urteil ist nun – zumindest mit Blick auf die aktuelle Rechtslage – vorerst endgültig und bedeutet für die Sonnebergerin: Wenn sie ein schmerzfreies Leben führen möchte, dann muss sie die finanzielle Hürde selbst, ohne Unterstützung der Krankenkasse meistern.