Schutzmaßnahmen gegen Geflügelpest Stallpflicht für Geflügel in Oberrod und Heckengereuth

Für Geflügel gilt in Heckengereuth und Oberrod Stallpflicht. Foto: dpa/Uwe Anspach

Das Veterinäramt des Landkreises Hildburghausen hat für Geflügel in den Schleusinger Ortsteilen Heckengereuth und Oberrod mit sofortiger Wirkung eine Stallpflicht angeordnet.

 
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Hildburghausen - Das Veterinäramt des Landkreises Hildburghausen hat für Geflügel in den Schleusinger Ortsteilen Heckengereuth und Oberrod mit sofortiger Wirkung eine Stallpflicht angeordnet. „Bei uns gibt es aktuell keine Fälle der Geflügelpest“, sagte Amtstierarzt Adrian Abele am Freitag auf Anfrage unserer Redaktion, „es handelt sich um eine Vorsichtsmaßnahme“. Die Region um den Bergsee Ratscher sei als Risikogebiet einzustufen. „Dort lebt und nistet Wildgeflügel, außerdem sammeln sich dort Zugvögel, welche die Pest verbreiten können“, sagte Abele, der außerdem alle Geflügelhalter im Landkreis aufforderte, ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels nachzukommen, insofern sie dies bislang nicht getan hätten. „Die Haltung von Geflügel ist unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt im Landratsamt Hildburghausen anzuzeigen.“

In Deutschland würden bereits seit dem 30. Oktober des vorigen Jahres täglich mit Geflügelpest infizierte, vorwiegend tot aufgefundene Wildvögel gemeldet. Die Funde stammten nach wie vor überwiegend aus dem Bereich der schleswig-holsteinischen Wattenmeerküste, wo bisher mehrere Tausend verendete Enten und Gänse geborgen wurden, und der Ostseeküste in Mecklenburg-Vorpommern. Nachweise gebe es zudem aus Hamburg, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Berlin und Bayern. Am Donnerstag dieser Woche sei die Geflügelpest dann auch in einem Betrieb im thüringischen Nordhausen nachgewiesen worden, heißt es in der Begründung der Verfügung.

Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz hat am Donnerstag per Allgemeinverfügung alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter verpflichtet, mehrere Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten:

Die Eingänge zu den Geflügelhaltungen sind mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen (Desinfektionswannen oder -matten).

Unmittelbar vor jedem Betreten der Geflügelhaltung sind die Hände zu waschen und mit einem geeigneten Mittel zu desinfizieren, Schuhe sind zu desinfizieren.

Der Zukauf von Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder mobile Geflügelhändler ist verboten.

Hunde und Katzen sind von den Geflügelhaltungen fern zu halten.

Für Haltungen mit mehr als 1000 Stück Geflügel gelten weiter gehende Regelungen – beispielsweise das Tragen von Schutzkleidung inklusive Schuhwerk, die ausschließlich in der Geflügelhaltung zu verwenden und mindestens einmal pro Woche, zu reinigen und zu desinfizieren ist. Eingesetzte Gerätschaften, Fahrzeuge und Behältnisse sind nach Gebrauch zu reinigen und zu desinfizieren.


Auch der Landkreis Schmalkalden-Meiningen und der Ilm-Kreis haben ähnliche Verfügungen erlassen. Mehr dazu lesen Sie hier >>>

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