Hildburghausen - Das Veterinäramt des Landkreises Hildburghausen hat für Geflügel in den Schleusinger Ortsteilen Heckengereuth und Oberrod mit sofortiger Wirkung eine Stallpflicht angeordnet. „Bei uns gibt es aktuell keine Fälle der Geflügelpest“, sagte Amtstierarzt Adrian Abele am Freitag auf Anfrage unserer Redaktion, „es handelt sich um eine Vorsichtsmaßnahme“. Die Region um den Bergsee Ratscher sei als Risikogebiet einzustufen. „Dort lebt und nistet Wildgeflügel, außerdem sammeln sich dort Zugvögel, welche die Pest verbreiten können“, sagte Abele, der außerdem alle Geflügelhalter im Landkreis aufforderte, ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels nachzukommen, insofern sie dies bislang nicht getan hätten. „Die Haltung von Geflügel ist unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt im Landratsamt Hildburghausen anzuzeigen.“