Geflügelpest-Verordnung Stallpflicht in Teilen des Ilm-Kreises

Das Landratsamt verhängt ab Montag eine Stallpflicht für Geflügel. Betroffen sind mehrere Orte im Ilm-Kreis.

 
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Ab Montag gilt in Teilen des Ilm-Kreises eine Stallpflicht für Geflügel. Foto: dpa/Stefan Sauer

Arnstadt - Das Landratsamt Ilm-Kreis erlässt am kommenden Montag, 12. Januar, eine Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht von Geflügel. Betroffen sind Teile des Stadtgebietes Ilmenau, die Stadt Arnstadt einschließlich des Ortsteils Rudisleben, die Gemeinde Dornheim sowie die Ortsteile des Amts Wachsenburg Ichtershausen und Sülzenbrücken.

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Die Haltung von Geflügel ist damit nur in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung erlaubt. Die Schutzvorrichtung muss den Kontakt zu Wildvögeln wirksam verhindern und darf eine Maschenweite von 25 Millimeter nicht übersteigen. Die Allgemeinverfügung wird auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht und wird am darauffolgenden Tag wirksam.

Des Weiteren wurde am Donnerstag eine Allgemeinverfügung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz zu vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhaltungen in Thüringen, unabhängig der Größe, erlassen. Diese umfassen neben Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen auch das Verbot des Zukaufs von Geflügel über mobile Händler, Geflügelmärkte und Geflügelbörsen. Diese Allgemeinverfügung wurde auf der Homepage des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz als Notfallbekanntmachung veröffentlicht.

Hintergrund für die nötigen Verordnungen ist der Nachweis der Geflügelpest in einer Geflügelhaltung im Landkreis Nordhausen, die am Mittwoch bekannt wurde.


Auch der Landkreis Schmalkalden-Meiningen hat eine ähnliche Verordnung erlassen. Mehr lesen Sie hier. >>>