Thüringen Kabinett einigt sich auf Bekämpfung der Feldmaus bei Hamsterschutz

Ein Feldhamster wirft einen ersten Blick auf seinen neuen Lebensraum. Das Tier wird auf einer Ackerfläche bei Mannheim ausgewildert. Foto: Uwe Anspach/dpa

Im Streit um die Bekämpfung der Feldmausplage haben sich die Thüringer Minister am Dienstag auf Maßnahmen verständigt, die zugleich den bedrohten Feldhamster schützen sollen.

 
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Erfurt - Um den hohen Bestand der Feldmäuse zu verringern und gleichzeitig den vom Aussterben bedrohten Feldhamster zu schützen, hat das Thüringer Kabinett bei seiner Sitzung am Dienstagvormittag neue Regelungen beschlossen. Diese sollen bis spätestens 31. Oktober dieses Jahres umgesetzt werden, wie des Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz sowie des Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft mitteilt.

So müssen Landwirte, auf deren Gebieten die Feldmaus vorkommt, die geplante Anwendung von Rodentiziden (chemische Mittel zur Bekämpfung von Nagetieren) beim Pflanzenschutzdienst des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) anzeigen. Feldhamster dürfen auf dieser Anwendungsfläche und in unmittelbar angrenzenden Bereichen nicht leben.

Wenn keine Möglichkeit besteht, dies durch einen qualifizierten Gutachter bestätigen zu lassen, soll der Landwirt in Zusammenarbeit mit dem Pflanzenschutzdienst eigene dokumentierte Kontrollen durchführen. Mitarbeiter des TLLLR werden dann als Gutachter eingesetzt und prüfen, ob Feldhamster in der jeweiligen Fläche vorkommen.

Schutzzentrum für Hamster

Außerdem möchte das Kabinett Maßnahmen initiieren, um die Population der Feldhamster zu stärken. Zu diesem Zweck soll unter anderem Pachtverträge geprüft werden, um dort - bei geeigneten Flächen - eine hamsterfreundliche Bewirtschaftung zu integrieren. Zudem soll die Thüringer Lehr-, Prüf- und Versuchsgut Buttelstedt gGmbH (TLPVG) zu einem Thüringer Hamsterschutzzentrum weiterentwickelt und es landwirtschaftlichen Betrieben erleichtert werden, Fördermittel für hamsterfreundliche Bewirtschaftung zu nutzen.

"Hamsterschutz ist gelebter Artenschutz. Wo bereits 95 Prozent des Feldhamsters verschwunden sind, darf kein Gift auf den Acker. Die Landwirte, die bereits feldhamsterfreundlich ihre Felder bestellen, zeigen, wie es geht. Seit Jahren schon bringen sie Artenschutz und Landnutzung in Einklang“, erklärte Umweltministerin Anja Siegesmund.

Hoff: Guter Ausgleich

Agrarminister Benjamin-Immanuel Hoff zeigte sich optimistisch: „Es ist uns erneut und nach wichtiger, weiterführender Diskussion gelungen, einen guten Ausgleich zu finden. Mit der heutigen Vereinbarung können Landwirte gegen die Mäuseplage vorgehen, um die Aussaat zu retten und weitere wirtschaftliche Schäden abzuwenden. Ich vertraue der Sorgfaltspflicht der Landwirte, dass sie dabei den Schutz des Feldhamsters konsequent umsetzen.“

Hintergrund der Diskussion ist der Feldmausbefall in der Thüringer Landwirtschaft, der durch Fraßschäden schwere und langfristig negative Folgen für die wirtschaftliche Situation der Agrarbetriebe erzeugt. Zugleich haben die Bestände des Feldhamsters in den letzten Jahren um rund 75 Prozent abgenommen. mk

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