In 93 Fällen gab es Anhaltspunkte, dass die Arbeitnehmer nicht den gesetzlichen Mindestlohn erhalten. In drei Fällen liegen Anhaltspunkte vor, dass Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung für ihre Arbeitnehmer nicht korrekt abgeführt haben. Die Beamten stießen in fünf Fällen auf ausländische Staatsangehörige, die nach den vorgelegten Dokumenten keiner Erwerbstätigkeit nachgehen durften. Außerdem ergab die Schwerpunktprüfung noch 16 Hinweise auf sonstige Verstöße, wie beispielsweise die Nichtbeachtung der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten der Arbeitgeber.