Zoll kontrolliert Thüringer Gastronomie Verdacht auf über Hundert Verstöße

In 117 Fällen hat der Zoll in Thüringer Gastronomiebetrieben Unregelmäßigkeiten festgestellt, die auf Gesetzesverstöße hindeuten.

 
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Wie das Hauptzollamt Erfurt mitteilte, hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) am bereits 3. Juni im Rahmen einer bundesweiten Prüfung die Arbeitsbedingungen in 120 Gastronomiebetrieben in Thüringen und Südwestsachsen untersucht. Davon fielen 73 auf Thüringen, 47 auf Südwestsachsen.

Im Fokus standen insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie der Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern.

Die FKS befragten in Thüringen dazu 291 Arbeitnehmer und prüften in 44 Fällen Geschäftsunterlagen. Dabei stellten sie 117 Uneregelmäßigkeiten fest, die weitere Prüfungen erforderlich machen.

In 93 Fällen gab es Anhaltspunkte, dass die Arbeitnehmer nicht den gesetzlichen Mindestlohn erhalten. In drei Fällen liegen Anhaltspunkte vor, dass Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung für ihre Arbeitnehmer nicht korrekt abgeführt haben. Die Beamten stießen in fünf Fällen auf ausländische Staatsangehörige, die nach den vorgelegten Dokumenten keiner Erwerbstätigkeit nachgehen durften. Außerdem ergab die Schwerpunktprüfung noch 16 Hinweise auf sonstige Verstöße, wie beispielsweise die Nichtbeachtung der sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten der Arbeitgeber.

Der Zoll legt nach eigenen Angaben bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung neben weiteren Branchen auch einen Schwerpunkt auf das Gaststättengewerbe, da es zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen in Deutschland zählt und dort regelmäßig Gesetzesverstöße festgestellt werden.

Das Gaststättengewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der Mindestlohn 9,82 Euro je Zeitstunde.

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