Trotz steigender Zahlen Thüringen schafft Hotspots vorerst ab

Freier Zutritt: In vielen Bereiche kann man in Thüringen wieder ohne jegliche Kontrolle eintreten. Auich die Hotspot-Regeln Foto: picture alliance/dpa/Sebastian Gollnow

Die seit 1. März geltenden besonders scharfen Thüringer Corona-Regeln für Hotspots wurden noch nie angewandt. Ausgerechnet jetzt, wo bei steigender Auslastung der Kliniken solche Warnstufen auch in Südthüringen bald in Kraft treten könnten, schafft der Freistaat die entsprechenden Regeln ab. Warum?

 
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Immer mehr Klinikeinweisungen von Corona-Patienten und eine wieder ansteigende Auslastung der Intensivstationen rücken die Warnwerte der Corona-Statistik in weiten Teilen Thüringens gefährlich nahe an die bisherige Hotspot-Schwelle heran. Kommen weiterhin so viele Corona-Patienten auf Intensivstationen wie derzeit, dann wäre schon Mitte nächster Woche vielerorts die Hotspot-Warnstufe erreicht. Genau zu diesem Zeitpunkt schafft die Landesregierung aber die entsprechenden Vorschriften ab.

Die an diesem Samstag in Kraft getretene und bis 2. April geltende Übergangs-Verordnung streicht nicht nur alle Kontaktbeschränkungen sowie in vielen Bereichen die 3G-Regel, schafft also in zahlreichen Alltagssituationen wieder völlige Normalität. Sie hebt auch die bisherige Praxis auf, wonach in Hotspot-Regionen strengere Beschränkungen in Kraft gesetzt werden können als anderswo. Die tatsächliche Belastung der Kliniken durch Corona-Patienten spielt nun gar keine Rolle mehr. Es gibt nur noch ein Regelwerk für alle, egal wie sich die Pandemie vor Ort entwickelt. Allerdings könnte sich das nach dem 2. April wieder ändern – je nach dem ob und was der Landtag dazu beschließt.

Hintergrund des Wirrwarrs ist, dass das am Freitag in Berlin endgültig beschlossene neue Bundes-Infektionsschutzgesetz für solche Hotspot-Regeln einen Landtagsbeschluss vorschreibt. Es ist aber unklar, ob die Thüringer Minderheitsregierung die dafür nötige Mehrheit erzielen kann. Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) hat schon signalisiert, dass sie manche Einschränkung auch nach dem 2. April nötig hält, etwa die Maskenpflicht im Einzelhandel. Auch dies ginge nur mit Zustimmung des Landtags. er/sh

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