In den folgenden Bereichen muss weiterhin eine OP- oder FFP2-Maske getragen werden, aber nur in Innenräumen: Öffentliche Veranstaltungen, Konzerte und Events aller Art, Busse und Bahnen, Arztpraxen, Einzelhandelsgeschäfte, Friseure, Gaststätten, Cafés und Restaurants, hier aber nicht am Platz. In Krankenhäusern und Pflegeheimen muss es eine FFP2-Maske sein. Grund- und Förderschüler müssen keine Maske mehr in der Klasse aufsetzen, andere Schüler aber schon.
Kontaktbeschränkungen
Sie entfallen komplett – auch für Menschen, die keinen Impf- oder anderen Immunschutz gegen das Coronavirus haben. Sie können sich ab sofort beliebig mit anderen Haushalten treffen, wo immer sie wollen.
Veranstaltungen, Teilnehmerlimits
Es gibt keine Höchst-Besucherzahlen mehr für Veranstaltungen, Konzerte, Events oder Demos aller Art, auch drinnen nicht. Auch die Pflicht, Veranstaltungen dem Ge-sundheitsamt zu melden, ist passé. Allerdings sind nach wie vor Hygienevorschriften für Veranstaltungen in Innenräumen zu beachten.
3G-Regel
Diese Zugangsbeschränkung wird in zahlreichen Bereichen abgeschafft. Ab sofort dürfen folgende Ziele auch von Ungeimpften ohne Test angesteuert werden, die Kontrollen am Eingang entfallen also:
Hotels und andere Übernachtungsbetriebe, Friseure, Kosmetiker, Therapeuten und andere körpernahe Dienstleistungen, Kultureinrichtungen wie Museen und Bibliotheken, Fahr- und Tanzschulen. Auch Sporttreibende in Vereinen müssen nach Angaben des Bildungsministeriums nun keinerlei Zugangsbeschränkungen mehr beachten.
Bestehen bleibt die 3G-Regel allerdings in folgenden Bereichen, sofern es sich um Innenräume handelt:
Öffentliche Veranstaltungen aller Art, Gaststätten, Restaurants, Cafés und Bars, Fitnessstudios und Angebote des Freizeitsport, Schwimmbäder, Saunen, Bordelle. Auch Zuschauer von Sportveranstaltungen in der Halle müssen nach wie vor die 3G-Regel beachten und entweder einen aktuellen Test oder den Impf- oder Genesenenstatus nachweisen.
2G-Regel
Zutritt nur geimpft oder genesen: Das gilt in Thüringen nur noch in Diskos sowie in Bordellen, falls mehr als zwei Menschen zugange sind.
Die bisher mancherorts geltende 2G-Plus-Regel (also Test auch für Geimpfte) wird ganz abgeschafft
1G-Regel
Zutritt ausnahmslos nur mit Test: Dies gilt nach wie vor für Kliniken und Heime.
Kindergärten
Es sind keine festen Gruppen mehr vorgeschrieben. Kinder dürfen also quer durch die Kita aktiv sein und von verschiedenen Erziehern betreut werden. Das bedeutet meistens auch: Wieder längere Öffnungszeiten.
Arbeitsplatz
Über Maskenpflicht, 3G oder andere Regeln entscheidet ab sofort der jeweilige Betrieb, das gilt bundesweit unbefristet. Beschäftigte in Bereichen mit 3G oder 2G müssen sich in Thüringen zwei Mal pro Woche testen lassen.
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