Was bleibt und was nicht Was bleibt und was nicht: Die Corona-Regeln bis 2. April

3G gilt in Thüringen ab sofort in deutlich weniger Bereichen. In Gaststätten aber schon. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild/Martin Schutt

Kein Freedom-Day, aber vielleicht die letzte große Runde im Thüringer Corona-Regel-Zirkus: Ab sofort tritt eine zweiwöchige Übergangs-Verordnung in Kraft. Maske im Laden und im Kino bleibt, auch 3G in der Kneipe. Allerdings gibt es nun gar keine Kontakt- und Teilnehmerbeschränkungen mehr. Diese und andere Lockerungen im Überblick:

 
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Masken, Impfausweise und Corona-Tests sollten die Thüringer vorerst noch nicht weglegen: Wegen der hohen Infektionszahlen bleiben etliche der bisherigen Corona-Regeln fortbestehen. Denn während am Samstag tief greifende Corona-Maßnahmen im Bundesinfektionsschutzgesetz auslaufen, nutzt Thüringen wie viele andere Bundesländer eine Übergangsregelung. Sie ist schon in der Nacht zu Samstag per Verordnung in Kraft gesetzt worden und gilt dann bis zum 2. April.

Während bislang die Landesregierung festgelegt hatte, welche Corona-Schutzmaßnahmen hierzulande gelten, obliegt diese Entscheidung nun dem Landtag. Dort hat die rot-rot-grüne Koalition keine eigene Mehrheit, auch wenn sie die Mitglieder der Landesregierung stellt.

Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung am Freitag – jedenfalls bis auf Weiteres – letztmalig eine zwei Wochen gültige neue Corona-Verordnung erlassen. Es gibt in dieser Zeit keine Unterscheidung mehr zwischen einer Basis- und einer Infektionsstufe. Letztere wäre dann ausgerufen worden, wenn die Belastung der Krankenhäuser bestimmte Schwellenwerte erreicht hätte. Nun, da sich die Belegungszahlen auch auf den Intensivstationen dem Schwellenwert gefährlich annähern, führt das aber nicht mehr dazu, dass sich daraus strengere Regeln ergeben.

Stattdessen gilt – unabhängig von der Infektionslage – ab sofort bis Anfang April:

In den folgenden Bereichen muss weiterhin eine OP- oder FFP2-Maske getragen werden, aber nur in Innenräumen: Öffentliche Veranstaltungen, Konzerte und Events aller Art, Busse und Bahnen, Arztpraxen, Einzelhandelsgeschäfte, Friseure, Gaststätten, Cafés und Restaurants, hier aber nicht am Platz. In Krankenhäusern und Pflegeheimen muss es eine FFP2-Maske sein. Grund- und Förderschüler müssen keine Maske mehr in der Klasse aufsetzen, andere Schüler aber schon.

Kontaktbeschränkungen

Sie entfallen komplett – auch für Menschen, die keinen Impf- oder anderen Immunschutz gegen das Coronavirus haben. Sie können sich ab sofort beliebig mit anderen Haushalten treffen, wo immer sie wollen.

Veranstaltungen, Teilnehmerlimits

Es gibt keine Höchst-Besucherzahlen mehr für Veranstaltungen, Konzerte, Events oder Demos aller Art, auch drinnen nicht. Auch die Pflicht, Veranstaltungen dem Ge-sundheitsamt zu melden, ist passé. Allerdings sind nach wie vor Hygienevorschriften für Veranstaltungen in Innenräumen zu beachten.

3G-Regel

Diese Zugangsbeschränkung wird in zahlreichen Bereichen abgeschafft. Ab sofort dürfen folgende Ziele auch von Ungeimpften ohne Test angesteuert werden, die Kontrollen am Eingang entfallen also:

Hotels und andere Übernachtungsbetriebe, Friseure, Kosmetiker, Therapeuten und andere körpernahe Dienstleistungen, Kultureinrichtungen wie Museen und Bibliotheken, Fahr- und Tanzschulen. Auch Sporttreibende in Vereinen müssen nach Angaben des Bildungsministeriums nun keinerlei Zugangsbeschränkungen mehr beachten.

Bestehen bleibt die 3G-Regel allerdings in folgenden Bereichen, sofern es sich um Innenräume handelt:

Öffentliche Veranstaltungen aller Art, Gaststätten, Restaurants, Cafés und Bars, Fitnessstudios und Angebote des Freizeitsport, Schwimmbäder, Saunen, Bordelle. Auch Zuschauer von Sportveranstaltungen in der Halle müssen nach wie vor die 3G-Regel beachten und entweder einen aktuellen Test oder den Impf- oder Genesenenstatus nachweisen.

2G-Regel

Zutritt nur geimpft oder genesen: Das gilt in Thüringen nur noch in Diskos sowie in Bordellen, falls mehr als zwei Menschen zugange sind.

Die bisher mancherorts geltende 2G-Plus-Regel (also Test auch für Geimpfte) wird ganz abgeschafft

1G-Regel

Zutritt ausnahmslos nur mit Test: Dies gilt nach wie vor für Kliniken und Heime.

Kindergärten

Es sind keine festen Gruppen mehr vorgeschrieben. Kinder dürfen also quer durch die Kita aktiv sein und von verschiedenen Erziehern betreut werden. Das bedeutet meistens auch: Wieder längere Öffnungszeiten.

Arbeitsplatz

Über Maskenpflicht, 3G oder andere Regeln entscheidet ab sofort der jeweilige Betrieb, das gilt bundesweit unbefristet. Beschäftigte in Bereichen mit 3G oder 2G müssen sich in Thüringen zwei Mal pro Woche testen lassen.

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