München - Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe ist erneut mit einem Antrag gescheitert, ihre drei Pflichtverteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm abberufen zu lassen. In einem achtseitigen Beschluss urteilte der Vorsitzende Richter im Münchner NSU-Prozess, Manfred Götzl, es gebe keinen ausreichenden Grund für die Entlassung der drei Anwälte.

Götzl hielt Zschäpe überdies vor, «dass es die Angeklagte ist, die sich der durch die Pflichtverteidiger Heer, Stahl und Sturm mehrfach angebotenen Kommunikation verschließt».

Damit dürfte der NSU-Prozess in der kommenden Woche ein weiteres Mal ins Stocken geraten. Zschäpe, so ist aus Justizkreisen zu hören, erwäge als Reaktion einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht.

Zschäpe muss sich seit Mai 2013 im NSU-Prozess für die Mordserie des «Nationalsozialistischen Untergrunds» verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr Mittäterschaft vor. Bei neun der zehn angeklagten Morde soll das Motiv Rassismus und Fremdenhass gewesen sein. Die Opfer waren türkisch- oder griechischstämmige Gewerbetreibende. Neben ihren drei Pflichtverteidigern wird Zschäpe inzwischen auch von zwei Wahlverteidigern vertreten. dpa