Zella-Mehlis/Meiningen - Wie viel Spott und satirische Kritik müssen ein demokratischer Staat und seine Symbole von den Bürgern ertragen können? Eine ganze Menge, sagt das Landgericht Meiningen. Wer eine Bundesflagge mit Obst-Symbol hisst und damit Deutschland als "Bananenrepublik" kritisieren will, tut dies mit voller Rückendeckung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit, urteilten die Richter in ihrem am Donnerstag bekannt gewordenen Beschluss.
Thüringen Meinungsfreiheit erlaubt Bananen-Flagge
Markus Ermert 14.03.2013 - 00:00 Uhr
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