Zella-Mehlis/Meiningen - Wie viel Spott und satirische Kritik müssen ein demokratischer Staat und seine Symbole von den Bürgern ertragen können? Eine ganze Menge, sagt das Landgericht Meiningen. Wer eine Bundesflagge mit Obst-Symbol hisst und damit Deutschland als "Bananenrepublik" kritisieren will, tut dies mit voller Rückendeckung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit, urteilten die Richter in ihrem am Donnerstag bekannt gewordenen Beschluss.