Mithilfe einer Mindestspeicherverpflichtung sollen die Ermittlungen in diesem Bereich vorangebracht werden, hieß es am Freitag nach dreitägigen Beratungen der Innenminister in Erfurt. Bei der Vorratsdatenspeicherung werden Anbieter gesetzlich verpflichtet, die Telefon- und Internetverbindungsdaten der Nutzer zu speichern, so dass Ermittler später darauf zugreifen können.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sagte, man müsse mit aller Härte» gegen Kinderpornografie und Kindesmissbrauch vorgehen. Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) betonte, es brauche eine Mindestspeicherpflicht, da ansonsten wichtige Informationen und Bestandsdaten verloren gehen würden. Man müsse bei schwersten Straftaten schnell zugreifen können.

Zuvor hatte sich auch Familienministerin Franziska Giffey (SPD) offen für eine Vorratsdatenspeicherung im Bereich Kindesmissbrauch und Kinderpornografie gezeigt. Man sei an einem Punkt angekommen, wo man alles was nötig und möglich sei, prüfen und tun müsse, um diese Dinge aufzuklären, sagte Giffey in der ZDF-Sendung «Maybrit Illner». «Und wenn die Vorratsdatenspeicherung ein Punkt ist, der dazu gehört, dann müssen wir uns den ansehen, und dann müssen wir das auch machen.»

Über das Thema wird seit Jahren vor allem mit Blick auf den Datenschutz gestritten. Der Europäische Gerichtshof hatte 2016 entschieden, dass eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten mit EU-Recht nicht vereinbar ist. dpa