München - Das Oberlandesgericht München hat in seinem schriftlichen Urteil im NSU-Prozess die Verurteilung der Rechtsterroristin Beate Zschäpe wegen zehnfachen Mordes untermauert. Der Tatbeitrag Zschäpes sei «objektiv wesentlich» gewesen, heißt es in der Urteilsbegründung. Die genaue Argumentation ist deshalb von großem Interesse, weil der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das NSU-Urteil überprüfen muss.