Die Landespolizeien in Sachsen und Hamburg können ihre halbautomatischen Gewehre des Typs CR223 vom Suhler Waffenhersteller C.G. Haenel behalten. Wie Swen Lahl, Finanzchef von Haenel, im Gespräch mit dieser Zeitung erklärte, gehe das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Patentstreit mit Heckler & Koch nicht weiter als das Urteil des Landgerichts in gleicher Sache aus dem November 2021. Außerdem habe Haenel direkt nach Bekanntwerden der Vorwürfe der Patentverletzung durch Heckler & Koch die Bauweise des CR223 verändert. Seit April 2018 würden in Suhl also keine Gewehre mehr produziert, die vom Urteil des Oberlandesgerichts vom 30. Dezember 2022 betroffen seien.