Rüstungsindustrie Gericht: Haenel hat Patent von Heckler & Koch verletzt

Der Streitgegenstand: Das halbautomatische Gewehr CR223 von Haenel. Foto: dpa/Wolf von Dewitz

Niederlage für den Suhler Waffenhersteller Haenel. In einem Rechtsstreit mit dem Oberndorfer Waffenhersteller Heckler & Koch hat Haenel am Dienstag vor dem Landgericht Düsseldorf eine Niederlage einstecken müssen. das Gericht urteilte, dass die Suhler ein Patent der Schwarzwälder verletzt hätten. Allerdings ging es in dem Streit nicht um das Sturmgewehr für die Bundeswehr.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Düsseldorf/Suhl - Im Streit mit dem Konkurrenten Heckler & Koch (HK) hat der Suhler Waffenhersteller C.G. Haenel eine Niederlage einstecken müssen. Das Düsseldorfer Landgericht entschied am Dienstag, dass die Firma bei einem Sturmgewehr-Modell CR223 ein Patent von HK verletzt habe. Die Ansprüche auf Unterlassung, Rückruf und Vernichtung sah das Gericht als begründet an. Schadenersatz muss Haenel wegen einer Verjährung aber nicht zahlen. Das Urteil bezieht sich ausschließlich auf die Halbautomatik-Version des Gewehrs und nicht auf die Vollautomatik MK556, die Haenel der Bundeswehr verkaufen will. Haenel wollte das Urteil zunächst nicht kommentieren.

Heckler & Koch und Haenel sind seit langem miteinander im Clinch, das nun entschiedene Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf ist ein Seitenstrang ihrer juristischen Auseinandersetzung. Beide Firmen wollen unbedingt einen Großauftrag des Bundes über 120 000 Sturmgewehre haben. Der Rechtsstreit hat mit dem Streit um das Sturmgewehr eigentlich auch nichts zu tun, denn es handelt sich um ein anderes Gewehr. Und Haenel hatte stets beteuert, dass das von HK beanstandete Teil im MK556 anders konstruiert sei. Auch im CR223 hat Haenel die Bauweise längst abgeändert.

Das Pikante an dem Rechtsstreit: HK hatte erst im Jahr 2018 Klage wegen der angeblichen Patentverletzung beim CR223 eingereicht. Bis dahin hatte Haenel das Gewehr aber schon jahrelang produziert und sich damit auch erfolgreich bei Ausschreibungen für mehrere Landespolizeien durchgesetzt. Allerdings ging es damals immer um vergleichsweise kleine Stückzahlen. Erst im Jahr 2018, just an dem Tag, an dem die Bewerber ihre Angebote für das Sturmgewehr der Bundeswehr einreichen musste, legte HK Klage wegen der angeblichen Patentverletzung ein. Haenel vermutet dahinter ein gezieltes Störfeuer, um das Vergabeverfahren für das Sturmgewehr zu torpedieren. Was den Schwarzwäldern bislang erfolgreich gelungen. Denn Haenel war zwar zunächst als Sieger um den Auftrag für 120 000 neue Sturmgewehre hervorgegangen – mit dem MK556 – doch mit immer neuen Vorwürfen ist es HK schließlich gelungen, dass das Verteidigungsministerium den Auftrag wieder zurückzog. Ausgang des Verfahrens offen. Denn auch in diesem Punkt streiten die Parteien vor Gericht.

Und auch in dem am Dienstag eigentlich entschiedenen Patentstreit geht es noch weiter: Vor dem Bundespatentgericht in München will Haenel das fragliche HK-Patent, bei dem es um Öffnungen im Gewehr für einen schnellen Abfluss von Wasser geht, für nichtig erklären lassen. Wenn das Patent aus dem Patentregister gelöscht würde, könnte es auch keine Patentverletzung geben, so die Logik von Haenel. In dem Düsseldorfer Verfahren wäre es möglich gewesen, dass die zuständige Kammer den Münchner Beschluss abwartet – dieser kommt aber wohl erst 2023. Mit dem Urteil vom Dienstag entschieden sich die Düsseldorfer Richter dagegen, das eigene Verfahren auf die lange Bank zu schieben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Haenel könnte vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Berufung einlegen.

Autor

Bilder