Wertvolle Gegenstände wie etwa Gemälde, Briefmarken- und Münzsammlungen, Pelze, besondere Teppiche, Schmuck, Geld oder Sparbücher gehören generell nicht in den Keller. „Durch Holz- oder Metallabtrennungen sichtbare Gegenstände sind eine leichte Beute für Einbrecher“, warnt IDEAL-Expertin Schmidt. Solche einsehbaren Kellerabteile sollten grundsätzlich mit einem guten Vorhängeschloss gesichert werden und zusätzlich mit einem Sichtschutz – beispielsweise in Form von Stoffverkleidungen oder Spanplatten – vor ungewollten Blicken geschützt werden.
Welche Regeln gelten für die Nutzung von Gemeinschaftsräumen?
Gemeinschaftsräume im Keller, etwa ein Trockenraum oder der Fahrradkeller, stehen allen Mietern zur Verfügung – auch wenn dies nicht im Mietvertrag steht. „Der Vermieter hat die Möglichkeit, in einer Nutzungsordnung Regeln für diese Räume festzulegen“, sagt Rechtsexperte Müller. So kann er Vorgaben machen, wann Mieter ihre Wäsche waschen dürfen oder wo sie ihre Fahrräder abstellen können. Gemeinschaftsräume in eine Rumpelkammer zu verwandeln, indem man dort Hausrat oder Sperrmüll abstellt, ist tabu. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Beschluss so festgehalten.