Quarantäne missachtet Jakobushof: Staatsanwaltschaft soll ermitteln

Die Staatsanwaltschaft soll im Fall der missachteten Quarantäne im Jakobushof ermitteln. Foto: Andreas Heckel

Im Fall der missachteten Quarantäneanordnungen für Pflegekräfte im Ilmenauer Seniorenzentrum Jakobushof hat sich das Landratsamt dazu entschlossen, die Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft abzugeben. Das teilte eine Sprecherin des Landratsamtes auf Nachfrage dieser Zeitung mit.

 
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Ilmenau - Im Fall der missachteten Quarantäneanordnungen für Pflegekräfte im Ilmenauer Seniorenzentrum Jakobushof hat sich das Landratsamt dazu entschlossen, die Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft abzugeben. Das teilte eine Sprecherin des Landratsamtes auf Nachfrage von Freies Wort mit.

Im Pflegeheim wurden ab dem 20. November Pflegekräfte eingesetzt, die aufgrund von Kontakten mit Corona-Infizierten eigentlich unter häuslicher Quarantäne standen. Martin Gebhardt, Vorsitzender der Geschäftsbereichsleitung Altenhilfe bei der Diakonie, dem Träger des Jakobushofs, hatte am Mittwoch im Gespräch mit dieser Zeitung gesagt, er habe aus Personalnot keine andere Möglichkeit gesehen.

Insgesamt befanden sich 29 Personalkräfte in Quarantäne, von denen 19 in die Einrichtung trotz Quarantäneanordnung zurückkehrten. Diese Entscheidung, so Gebhardt, habe er eigenverantwortlich treffen müssen, da das Gesundheitsamt eine sogenannte Arbeitsquarantäne, bei der die Mitarbeiter ihre häusliche Quarantäne für die Dauer der Arbeitszeit hätten unterbrechen können, nicht ermöglicht hatte.

Das Gesundheitsamt des Landkreises hat zum Fall nun Stellung bezogen. Demnach können Pflegekräfte in Quarantäne wieder eingesetzt werden, wenn in den Pflegeeinrichtungen ein akuter Personalmangel besteht, der Einsatz dieses Personals unabdingbar ist und das in Quarantäne befindliche Personal innerhalb von sieben Tagen zwei Mal negativ getestet wurde und symptomfrei ist. Festgeschrieben sei das in der Zweiten Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus, Paragraf 11, die Fortschreibung dieser Verordnung und den dort verwiesenen Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes. „So kann zwar nicht vollständig, aber weitestgehend ausgeschlossen werden, dass aufgrund der Inkubationszeit infiziertes Personal in der Pflege eingesetzt wird und sich dadurch weitere Infektionsherde in der Einrichtung ausbreiten“, so die Sprecherin.

Zum Zeitpunkt der Quarantäneanordnungen für das Pflegepersonal im Jakobushof hatte das Land nach Angaben der Sprecherin sogar abweichend vom Robert-Koch-Institut eine Test-Zeitspanne von fünf Tagen zugelassen. „Diese durch die Thüringer Verordnung vorgegebenen Regelungen wurden dem Jakobushof durch das Gesundheitsamt für die in Quarantäne befindlichen Pflegekräfte mehrfach aufgezeigt“, so die Sprecherin.

Welche Strafe Martin Gebhardt oder sogar den Mitarbeitern drohen könnte, die gegen ihre Quarantäneauflagen verstoßen haben, war am Freitag zunächst unklar. Der Fall „Jakobushof“ sei der Staatsanwaltschaft in Erfurt noch nicht bekannt, sagte Sprecher Hannes Grünseisen auf Nachfrage. Daher könne er sich auch nicht zu eventuellen Konsequenzen äußern.

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