Das Gesundheitsamt des Landkreises hat zum Fall nun Stellung bezogen. Demnach können Pflegekräfte in Quarantäne wieder eingesetzt werden, wenn in den Pflegeeinrichtungen ein akuter Personalmangel besteht, der Einsatz dieses Personals unabdingbar ist und das in Quarantäne befindliche Personal innerhalb von sieben Tagen zwei Mal negativ getestet wurde und symptomfrei ist. Festgeschrieben sei das in der Zweiten Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus, Paragraf 11, die Fortschreibung dieser Verordnung und den dort verwiesenen Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes. „So kann zwar nicht vollständig, aber weitestgehend ausgeschlossen werden, dass aufgrund der Inkubationszeit infiziertes Personal in der Pflege eingesetzt wird und sich dadurch weitere Infektionsherde in der Einrichtung ausbreiten“, so die Sprecherin.