Strafbefehl Schmalkalder „Spaziergänger“ sollen blechen

, aktualisiert am 11.12.2023 - 16:40 Uhr
Der Vorfall wurde auf Videos festgehalten. Foto: Heiko_Matz

Spätfolgen der Corona-Proteste: Die Justiz beschäftigt sich jetzt mit einer Demonstration in Schmalkalden, die eskaliert war. Diese Strafen stehen für die Angriffe auf Polizisten im Raum.

 
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Nach einem „Spaziergang“ in Schmalkalden während der Corona-Pandemie ist gegen etliche Teilnehmer Anklage erhoben worden. Der erste Prozess hätte am Montag am Amtsgericht Meiningen stattfinden sollen. Weil die vier Angeklagten, eine Frau und drei Männer, zwischen 29 und 57 Jahre alt, aus dem Landkreis-Schmalkalden Meiningen, ohne Entschuldigung nicht erschienen waren, beschloss der Amtsrichter, ins schriftliche Strafbefehlsverfahren überzugehen.

Es ging, das wurde am Amtsgericht Meiningen auf Nachfrage bestätigt, um eine nicht angemeldete Versammlung in Schmalkalden im April 2021. Die Proteste, die sich gegen diverse Regeln und Anordnung im Zusammenhang mit der Pandemie richteten, eskalierten an jenem Montagabend, es kam zu gewalttätigen Übergriffen.

Die Staatsanwaltschaft Meiningen hat jetzt den Erlass von Strafbefehlen beantragt: Eine Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen à 35 Euro wegen tätlichen Angriffs auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, vorsätzliche Körperverletzung und Nötigung; eine Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen à 35 Euro wegen Sachbeschädigung; eine Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen à 35 Euro wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung; eine Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen à 55 Euro wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung. Entschieden wird auf dem Büroweg – also am Schreibtisch des Richters.

Wegen jenes „Spaziergangs“ wird es gegen weitere Angeklagte Prozesse geben; einen noch in diesem Jahr.

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