Polizei gibt Tipps Vermehrt Wildunfälle in der Region

In den Morgen- und Abendstunden hat die Polizei in der Region zuletzt vermehrt Wildunfälle registriert. Die Beamten erklären, wie sich Autofahrer im Fall der Fälle verhalten sollen.

 
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In den vergangenen Tagen ist es in der Region vermehrt zu Wildunfällen gekommen. Allein im Zuständigkeitsbereich der Landespolizeiinspektion (LPI) Gotha wurden seit Dienstagmorgen elf Fälle registriert, drei davon im Ilm-Kreis.

Die Verkehrsunfälle passierten nach Angaben der LPI in den sehr frühen Morgenstunden und auch gegen 21 und 22 Uhr. In fast allen Fällen liefen die Tiere, darunter Rehe und Wildschweine, verletzt davon. Es entstand ein Gesamtsachschaden von rund 10 000 Euro. Personen wurden nicht verletzt.

Die LPI rät den Autofahrer, auf die Warnhinweise am Straßenrand zu achten und die Fahrgeschwindigkeit den Sicht- und Lichtverhältnissen anzupassen. Zudem soll der erforderliche Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden.

Wie die Beamten erklären, käme ein Tier selten allein. Wenn ein einzelnes Tier die Straße überquert hat, ist mit weiterem Wildwechsel zu rechnen.

Fernlicht, so die LPI kann Wildtiere irritieren, sodass sie wie erstarrt auf der Straße stehen bleiben können. Daher sollen Autofahrer das Fernlicht lieber ausschalten, wenn sie ein Tier auf der Straße entdecken, dann kontrolliert abbremsen und hupen. Dabei müsse aber auch auf den nachfolgenden Verkehr geachtet werden.

Ist eine Kollision nicht vermeidbar, sollen die Autofahrer das Lenkrad festhalten, die Spur halten und kontrolliert abbremsen. Anschließend ist die Unfallstelle zunächst zu sichern, etwa indem die Warnblinkanlage eingeschaltet und ein Warndreieck aufgestellt wird.

Nach einem Unfall sollten die Polizei oder der Jagdausübungsberechtigte informiert werden. Gegen eine Gebühr wird auch eine Wildunfallbescheinigung für die Versicherung ausgestellt.

Für die spätere Schadensregulierung kann es nach Angaben der LPI hilfreich sein, die Unfallspuren fotografisch zu dokumentieren. Auf keinen Fall darf ein totes Tier mitgenommen werden.

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