Sichtschutz und Antennen
Der Mieter kann sein kleines Freiluft-Paradies im Prinzip so gestalten wie er will, allerdings darf der Gesamteindruck des Hauses nicht beeinträchtigt werden. Wer sich vor Blicken der Nachbarn schützen will (etwa bei einer gläserner Brüstung), kann zum Beispiel eine Bastmatte bis zur der Balkonbrüstung anbringen, sofern das farblich halbwegs zur Fassade passt. „Ein Tarnnetz der Bundeswehr indes muss hingegen kein Vermieter durchgehen lassen, auch wenn das noch so wirkungsvoll ist“, so Rechtsanwältin Genkin. Auch ein Netz, das die Katze am Weglaufen hindern sollte, musste in einem Fall in Wiesbaden verschwinden.