Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, Dagmar Schmidt, hob hervor, dass nun ein rechtssicherer Rahmen geschaffen worden sei, der garantiere, dass alle notwendigen Bedarfe vor Ort frei gedeckt werden könnten - mit Karte oder als Geldleistung. Überweisungen ins Ausland seien mit dieser Karte jedoch nicht möglich. FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler sagte, die Länder hätten nun die Möglichkeit, ihren Beitrag zu einer "neuen Migrations-Realpolitik zu leisten, indem sie einen der wesentlichen Pull-Faktoren für irreguläre Einwanderung ausschalten".
Kritik von Pro Asyl
Bei Pro Asyl hält man dieses Argument für nicht stichhaltig. Von der Flucht vor Verfolgung oder Krieg werde sich niemand von der Bezahlkarte abhalten lassen, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Organisation, Wiebke Judith. Sie kritisierte: "In der Praxis werden so vielerorts geflüchtete Menschen noch stärker ausgegrenzt und selbst in kleinsten Alltagsentscheidungen eingeschränkt werden."
Nur teilweise zufrieden zeigte sich der Deutsche Städtetag. Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy sagte, es sei zwar gut, dass es nun eine Einigung gebe. Es fehle aber weiterhin "eine klare Regelung vom Bund, ob und welche Obergrenze für Bargeldauszahlungen gelten soll". Dies müssten jetzt die Bundesländer festlegen, am besten möglichst einheitlich.
Dass ihre Pläne vom Bundesverfassungsgericht kassiert werden, fürchten die Koalitionäre nicht. In der Begründung des Entwurfs heißt es, die Rechtsprechung zum Umfang existenznotwendiger Leistungen für Menschen mit nur vorübergehendem Aufenthaltsrecht stehe dem nicht entgegen, da diese nicht die Form der Leistungsgewährung festlege.