Karlsruhe - Die Verherrlichung des Nazi-Regimes bleibt in Deutschland strafbar: Neonazi-Aufmärsche können damit auch weiterhin verboten werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Nach einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss ist der Volksverhetzungsparagraf, der die Billigung, Verherrlichung und Rechtfertigung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft unter Strafe stellt, "ausnahmsweise" mit dem Schutz der Meinungsfreiheit vereinbar - obwohl er sich gezielt gegen bestimmte Auffassungen richte.