Die sächsische Polizei will ihre 2200 Haenel-Sturmgewehre aus Suhler Produktion nicht zurückgeben, obwohl das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf den Rückruf und die Vernichtung der Waffen des Typs CR 223 angeordnet hatte. Das teilte der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) am Donnerstag mit. „Anders als behauptet, wird die Polizei ihre Dienstgewehre weder vernichten noch ersatzlos zurückgeben“, hieß es. Auch Landespolizeipräsident Jörg Kubiessa erklärte, dass er keine Veranlassung dazu sehe: „Mir ist es wichtig, dass unsere Kolleginnen und Kollegen weiter in der Lage sind, in lebensbedrohlichen Einsatzlagen solche Waffen einsetzen können.“ Man werde weiter darum kämpfen, diese Waffen verwenden zu dürfen. Das OLG hatte im Rahmen eines Patentrechtsstreits des Herstellers C.G. Haenel mit der schwäbischen Konkurrenz von Heckler & Koch vorige Woche die Suhler Firma verpflichtet, dass sie die Gewehre von den „gewerblichen Kunden“ zurückrufen und vernichten muss. Das Innenministerium Sachsens vertritt aber die Rechtsauffassung, dass die Polizei kein „gewerblicher Kunde“ sei.