Haenel-Sturmgewehr Sachsen will Suhler Waffen behalten

red
Darauf will Sachsen nicht verzichten: Das Sturmgewehr CR 223 aus der Waffenschmiede Haenel/Merkel auf dem Suhler Friedberg. Foto: dpa/Daniel Karmann

Im Patentrechtsstreit mit der Konkurrenz aus dem Schwarzwald erhält der Suhler Waffenhersteller Haenel jetzt Schützenhilfe aus Sachsen. Die sächsische Polizei werde der Aufforderung, das umstrittene Sturmgewehr CR 223 zwecks Verschrottung zurückzugeben, nicht nachkommen, sagte Innenminister Schuster. Wahrscheinlich sind seine Waffen sowieso nicht von dem Urteil betroffen.

 
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Die sächsische Polizei will ihre 2200 Haenel-Sturmgewehre aus Suhler Produktion nicht zurückgeben, obwohl das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf den Rückruf und die Vernichtung der Waffen des Typs CR 223 angeordnet hatte. Das teilte der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) am Donnerstag mit. „Anders als behauptet, wird die Polizei ihre Dienstgewehre weder vernichten noch ersatzlos zurückgeben“, hieß es. Auch Landespolizeipräsident Jörg Kubiessa erklärte, dass er keine Veranlassung dazu sehe: „Mir ist es wichtig, dass unsere Kolleginnen und Kollegen weiter in der Lage sind, in lebensbedrohlichen Einsatzlagen solche Waffen einsetzen können.“ Man werde weiter darum kämpfen, diese Waffen verwenden zu dürfen. Das OLG hatte im Rahmen eines Patentrechtsstreits des Herstellers C.G. Haenel mit der schwäbischen Konkurrenz von Heckler & Koch vorige Woche die Suhler Firma verpflichtet, dass sie die Gewehre von den „gewerblichen Kunden“ zurückrufen und vernichten muss. Das Innenministerium Sachsens vertritt aber die Rechtsauffassung, dass die Polizei kein „gewerblicher Kunde“ sei.

Fraglich ist, ob die Gewehre der sächsischen Polizei vom Urteil des OLG betroffen sind, denn das Gericht hat lediglich ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf von 2021 bestätigt. Haenel hatte stets versichert, die Bauart des CR 223 direkt nach der Patentklage von Heckler & Koch im Jahr 2018 angepasst zu haben. Finanzchef Swen Lahl sagte am Donnerstagabend im Gespräch mit dieser Zeitung, dass alle Gewehre nach der Anpassung nicht vom Urteil betroffen seien.

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