Als erster Landesverband passte der Bayerische Fußball-Verband (BFV) seine Spielordnung an. In Paragraf 39, Absatz 3 heißt es jetzt: „Der Einsatz einer Spielerin, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist in einer Herrenmannschaft in allen Verbands- und Freundschaftsspielen sowie in Hallen- und Futsalspielbetrieb, beim Beachsoccer, Seniorenfußball und im Freizeit- und Breitenfußball erlaubt.“