Digitaler Krankenschein Schluss mit der Zettelwirtschaft

Diana Werner-Uhlworm
Der Krankenschein ist seit Jahresbeginn aus den Arztpraxen verschwunden. Ab sofort erfolgen Krankmeldungen an den Arbeitgeber und an die Krankenkassen nur noch digital. Foto: dpa-tmn/Bernd Weißbrod

Seit Jahresbeginn gibt es die digitale Krankschreibung. Für Arbeitnehmer entfällt die nervige Pflicht neben Krankenkasse nun auch an Arbeitgeber den Krankenschein in Papierform zu schicken. Ab sofort rufen Unternehmen die sogenannte elektronische Arbeitsunfähigkeit-Bescheinigung (eAU) digital ab.

 
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Es ist Januar: Zeit für gute Vorsätze, Änderungen und Neues. Mit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeit-Bescheinigung ist ein weiterer Meilenstein im Zeitalter der Digitalisierung gelegt. Wer seit Neujahrsbeginn krank ist und einen Arzt aufsuchen muss, hat sicherlich bemerkt, dass der Arzt bei Arbeitsunfähigkeit keine Scheine mehr ausstellt. Das bedeutet: Patienten müssen unter Einhaltung einer bestimmten Frist keine Krankenscheine an Arbeitgeber und Krankenkasse mehr schicken. Seit Jahresbeginn läuft das alles digital.

Mit 12 506 Versicherten im Stadtgebiet Meiningen und 62 188 im gesamten Landkreis Schmalkalden-Meiningen ist die AOKPlus Sachsen-Thüringen der größte Versicherer. Fast jeder zweite Arbeitnehmer ist dort krankenversichert.

Das Meininger Tageblatt fragt bei der AOK nach, wie gut sich die Arbeitgeber auf die Digitalisierung vorbereitet haben. Denn die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – auch eAU genannt – wurde bereits im vergangenen Jahr in einer Pilotprojektphase getestet. Wie Pressesprecherin Hannelore Strobel mitteilt, könne sie in der Kürze der Zeit noch kein Resümee ziehen. „Viele Arbeitgeber haben sich an der Anfang 2022 gelaufenen Testphase nicht beteiligt.“ Eine Einschätzung, wie das neue Meldeverfahren angenommen wird, sei daher nicht möglich. „Manche Arbeitgeber hatten sich bis zum Jahresende nicht einmal damit befasst. Sie werden erst jetzt im Januar oder gar im Februar bemerken, dass sich etwas geändert hat“, berichtet die Pressesprecherin, die gleichzeitig darauf verweist, dass einige Arztpraxen die Scheine für Arbeitgeber und Krankenkasse vorübergehend noch ausdrucken.

Informationspflicht besteht weiterhin

Trotz Digitalisierung muss der Patient seinen Arbeitgeber über Krankmeldung und Dauer informieren. Es entfällt lediglich die Pflicht, den Nachweis dafür in Papierform vorzulegen. Ab sofort genügen ein Anruf oder eine Mail, um den Arbeitgeber in Kenntnis zu setzen. Die tatsächliche Krankmeldung kann der Arbeitgeber bei der zuständigen Krankenkasse abfragen. Wie Hannelore Strobel sagt, hinterlegt die Krankenkasse Daten wie Name, Beginn und Ende der Krankschreibung, Datum der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, die Information, ob es eine Erst- oder Folgebescheinigung ist und ob ein Arbeitsunfall vorliegt. Der Arzt stellt nur noch eine ausgedruckte Version für den Patienten aus und übermittelt die Daten direkt an die Krankenkasse.

Bis März: Telefonische Krankschreibung

Wie die AOK mitteilt, ist aufgrund des aktuell hohen Niveaus an Erkältungskrankheiten sowie Grippe oder Corona die telefonische Krankschreibung auf Ende März verlängert worden. Der Arzt kann einen Krankenschein bis zu sieben Tage ausstellen. Eine Verlängerung um weitere sieben Kalendertage kann ebenso per Telefon erfolgen. Auch hier gilt: Patienten müssen keinen Schein mehr an Arbeitgeber oder Krankenkasse senden. Jedoch sollte der Arbeitgeber zur Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer schnellstmöglich informiert werden. du

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