Corona-Hilfe Stadt Ilmenau unterstützt Handel und Gastronomie

Auf dem städtischen Parkplatz am Mühlgraben (auch an der Schloßmauer und in der Erfurter Straße) gilt weiter das „Parken frei ab drei“. Foto: Uwe Appelfeller

Angesichts der pandemischen Einschränkungen hat die Stadt Ilmenau erneut Maßnahmen zur Unterstützung der lokalen Gastronomie und des stationären Handels angekündigt. Verlängert wird auch das freie Parken ab 15 Uhr.

 
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Ilmenau - Der Einzelhandel und die Gastronomie in Ilmenau waren in den letzten fast zwei Jahren durch die Schließungen und Einschränkungen von den geltenden Corona-Eindämmungsverordnungen besonders arg gebeutelt. Die Stadtverwaltung Ilmenau leistet deswegen fast ebenso lange einen Beitrag, um die betroffenen Gewerbetreibenden mit den rechtlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu unterstützen. Das soll auch in der aktuellen Situation fortgelten. Deshalb verlängert die Stadtverwaltung die Unterstützungsmaßnahmen bis zum 30. Juni 2022.

Oberbürgermeister Daniel Schultheiß wendet sich zudem an die Bürger in Ilmenau mit der Bitte, lokale Angebote zu nutzen: „Um auch zukünftig ein attraktives Angebot an Gastronomie und Einzelhandel in Ilmenau zu haben, lade ich Sie alle herzlich dazu ein, die örtlichen Gastronomen und Einzelhändler durch Ihren Besuch zu unterstützen. Eine lebendige und attraktive Innenstadt lebt von vielfältigen Angeboten, aber vor allem von Ihnen – den Menschen, die diese Angebote verantwortungsvoll nutzen.“

Folgenden Maßnahmen ermöglicht die Stadtverwaltung Ilmenau nach eigenen Angaben seit Beginn der Corona-Pandemie, organisiert durch die städtische Wirtschaftsförderung und das Ordnungsamt (mit Verlängerung im ersten Halbjahr 2022): Gastronomen und weitere Gewerbetreibende können auf Antrag Sondernutzungsflächen im öffentlichen Raum unter Einhaltung der Durchfahrts- und Aufstellflächen beantragen. Diese werden bis 30. Juni 2022 kostenfrei beschieden; Verwaltungskosten werden, falls nötig, mit einem Minimum veranschlagt. Pachten und Mieten für Verkaufs- und Bewirtungsflächen im öffentlichen Raum werden seit April 2020 bis nun 30. Juni 2022 nicht erhoben. Pachten und Mieten für Gebäude in diesem Sinne werden aber weiterhin erhoben.

Gebühren für bereits genehmigte Sondernutzungen im genannten Zeitraum können auf Antrag erstattet werden. Anderweitig genutzte Flächen können temporär als Sondernutzungsfläche genutzt werden, zum Beispiel der Marktplatz als Bewirtungsfläche für die umliegende Gastronomie.

Auf den kostenpflichtigen städtischen Parkplätzen „An der Schloßmauer“, „Erfurter Straße“ und „Mühlgraben/Mühlenstraße“ wird ein kostenfreies Parken ab 15 Uhr ermöglicht. Dies gilt vorerst bis 30. Juni 2022. Der Parkplatz „Mühltor/ Oehrenstöcker Straße“ ist generell für zwei Stunden kostenfrei. Zudem ist das Parken auf den genannten Parkplätzen am Samstag bereits jetzt ganzjährig kostenfrei.

Weiterhin besteht die Richtlinie zur Vergabe von Fördermitteln an ehrenamtliche Vereine und Akteure zur Steigerung der Attraktivität in der Fußgängerzone und Innenstadt der Stadt Ilmenau. Für das nächste Jahr wird das Budget – unter Berücksichtigung der Haushalts-Genehmigung 2022 – sogar auf nun 40 000 Euro (bisher 20 000 Euro) erhöht. Bis zum 31. Januar 2022 können die Anträge für Projekte und Veranstaltungen im ersten Halbjahr 2022 gestellt werden. Die Antragsfrist für das zweite Halbjahr ist der 31. Juli 2022.

Weitere Informationen zu den Förderbedingungen sowie die Anträge sind online zu finden unter: www.ilmenau.de/wirtschaft/wirtschaftsfoerderung. Zudem betreut die städtische Wirtschaftsförderung aktiv den digitalen Marktplatz unter www.ilmenau-marktplatz.de, um über alternative Angebote (Außerhausverkauf, Lieferservice, Click & Collect- und Termin-Shopping bei hoher Inzidenz) sowie Öffnungszeiten und Kontaktmöglichkeiten zu informieren.

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