In diesem Zusammenhang sei wiederholt auf die Möglichkeit zur Ausbildung von Kadaversuchhunden gegen die Afrikanische Schweinepest hingewiesen. Das Veterinäramt des Landkreises sucht dringend weitere interessierte Halter, die ihre geeigneten Hunde zu Kadaversuchhunden ausbilden lassen wollen. Interessenten können sich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt melden. Auf der Internetseite des Landkreises Sonneberg ist auch ein Formular für freiwillige Helfer zu finden, die im Falle eines Seuchenausbruchs ebenfalls dringend benötigt werden.
Hinweise zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest:
Bitte beachten Sie, dass jede Schweinehaltung ab dem ersten Tier beim zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse gemeldet werden muss. Diese Meldepflicht ist gesetzlich vorgegeben. Sollten Halter ihre Tiere noch nicht angemeldet haben, ist dies umgehend nachzuholen.
Verfütterungsverbot für Speiseabfälle:
Einer der Hauptübertragungswege der Afrikanischen Schweinepest ist der über kontaminierte Fleisch-und Wurstwaren. Das Virus kann beispielsweise in getrocknetem Fleisch bis zu 300 Tage überleben. Bitte entsorgen sie Speiseabfälle nur in verschließbaren, wildschweinsicheren Behältern und verfüttern sie keinesfalls Speiseabfälle an ihre Schweine. Das ist schon seit vielen Jahren verboten.
Klinische Anzeichen für die Afrikanische Schweinepest /Anzeigepflicht:
Die Afrikanische Schweinepest löst sehr schwere, aber unspezifische Symptome aus. Diese können unter anderem Fieber, Aborte und Atemprobleme bis hin zu Blutungen aus Nase und After umfassen. Das Virus ist sehr aggressiv und führt fast immer zum Tod des erkrankten Tieres innerhalb einer Woche. Es handelt sich bei der Afrikanischen Schweinepest um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Jeder Verdacht (sowie vermehrte fieberhafte Allgemeinerkrankungen und Aborte unklarer Ursache) ist dem zuständigen Veterinäramt anzuzeigen! Die frühzeitige Erkennung der Krankheit ist der Schlüssel, um großen Schaden für die Landwirte und die betroffene Region abzuwenden!
Zäune bei Auslauf- und Freilandhaltung:
Schweine, die in Auslauf- und Freilandhaltung gehalten werden, müssen vor einem Kontakt zu Wildschweinen geschützt werden. Dafür bedarf es bei der Freilandhaltung mindestens einer doppelten Umzäunung, die Kontakt zwischen Wild- und Hausschweinen ausschließt. Bei Fragen diesbezüglich hilft das zuständige Veterinäramt gerne weiter.
Umgang mit verendetem Schwarzwild („Fallwild“):
Bitte halten sie beim Wandern und Spazierengehen die Augen nach verendeten Wildschweinen offen. Sollten sie ein totes Wildschwein entdecken, fassen sie das Tier nicht an und halten sie Abstand! Bitte informieren Sie umgehend das zuständige Veterinäramt. Falls bekannt, können Sie zudem auch den Jagdausübungsberechtigten dieses Gebietes informieren.
Umgang mit gesund erlegtem Schwarzwild:
Am Landratsamt Sonneberg wurde eine Entsorgungsmöglichkeit für Aufbruch von gesund erlegtem Schwarzwild geschaffen, die dringend genutzt werde sollte. Ein Vergraben oder Zurücklassen von Teilen erlegten Schwarzwilds im Wald sollte weitgehend vermieden werden.
Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Sonneberg:
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landratsamtes Sonneberg
Telefon: (03675) 871-590
E-Mail: veterinaeramt@lkson.de
Außerhalb der telefonischen Sprechzeiten ist die Rufbereitschaft der Veterinärbehörde über die Rettungsleitstelle Suhl (112) erreichbar.
Mehr unter: https://www.kreis-sonneberg.de/aktuelles/bekanntmachungen/afrikanische-schweinepest/