Ausnahmen von der Homeoffice-Pflicht
Solche Gründe könnten vorliegen, wenn die Betriebsabläufe sonst erheblich eingeschränkt würden oder gar nicht aufrechterhalten werden könnten - zum Beispiel Schalterdienste bei erforderlichen Kunden- und Mitarbeiterkontakten oder Reparatur- und Wartungsaufgaben.
Die Beschäftigten ihrerseits haben ein Angebot des Arbeitgebers anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) pocht darauf, dass niemand gezwungen werden darf, im Homeoffice zu arbeiten. Zur Homeoffice-Regelung sowie zu 3G am Arbeitsplatz kommt als zusätzliche geplante Maßnahme die 3G-Regel in Bussen und Bahnen dazu.