Ein zugegebenermaßen kurios anmutender Fall aus Wien hat dieser Tage für Aufsehen gesorgt: Ein Mieter, der in einer Gemeindewohnung lebt, hatte Beschwerde eingereicht, weil sein Name öffentlich auf dem Klingelschild zu lesen war. Mit dem Verweis auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erklärte der Mann, dass seine Privatsphäre dadurch nicht genügend geschützt sei. Und er bekam auch vor einem Gericht Recht! Die Konsequenz: Der Vermieter des Mannes kündigte an, bei 220 000 Mietern in etwa 2000 Wohnanlagen, die er betreut, künftig nur noch die Wohnungsnummer am Klingelschild anzubringen. Wer dort seinen Namen sehen möchte, muss selbst ein Schildchen fertigen und hinkleben.