Ilmenau - Ein kurioser Fall wurde Donnerstagvormittag am Ilmenauer Amtsgericht verhandelt. Der Inhaber einer Ilmenauer Veranstaltungsagentur sollte sich wegen nicht genehmigtem Glücksspiel verantworten. Er habe eine Verlosung bei einer Disko-Party in der Ilmenauer Festhalle im Oktober 2010 nicht ordnungsgemäß angemeldet, hieß es in der Anklageschrift von Staatsanwältin Marianne Straubel.