Betriebsrente Karlsruhe verhandelt über Ausgleich in der Altersversorgung
Die Nullzinspolitik wirkt bis in den Ausgleich von Ansprüchen aus der Altersversorgung bei Ehescheidungen. Karlsruhe befasst sich in diesem Zusammenhang mit Betriebsrenten. Das OLG Hamm hatte dem Bundesverfassungsgericht den Fall einer Frau vorgelegt. 10.03.2020