Das sieht eine vom Gesundheitsministerium erarbeitete Regelung für die Weihnachtsmärkte vor, wie ein Ministeriumssprecher am Mittwoch auf Anfrage sagte. Der Ausschank anderer alkoholischer Getränke wird nicht verboten, allerdings zeitlich begrenzt. Nach der in Abstimmung mit den Kommunen erarbeiteten Regelung muss der Alkoholausschank um 21 Uhr eingestellt werden. Bierzelte sind nicht erlaubt. Die Regelung soll laut Ministerium auch für ähnliche Märkte gelten.

Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte kürzlich gesagt, die Landesregierung wolle ballermannähnliche Zustände mit Zusammenkünften vieler alkoholisierter Besucher auf den Weihnachtsmärkten unterbinden. Die jetzige Regelung sieht auch eine Besucherlenkung durch ein Einbahnstraßensystem und den Verzehr von Speisen und Getränken auf separaten Flächen vor. Musik- und andere Kulturangebote sind unter Wahrung von Abstandsregeln erlaubt. Auch Blasmusiker dürfen unter dieser Voraussetzung auftreten. Bekanntester Weihnachtsmarkt in Thüringen ist der in Erfurt, der in normalen Zeiten jährlich um die zwei Millionen Gäste anzieht. Zuvor hatte die «Thüringer Allgemeine» berichtet.

Unterdessen verlängert Thüringen die landesweiten Corona-Regelungen bis zum 31. Oktober - vorerst unverändert. Sie schreiben unter anderem die Verpflichtung zum Erheben von Kontaktdaten bei Gaststättenbesuchern, Maskenpflicht für Kunden im Einzelhandel und im öffentlichen Nahverkehr und ein Bußgeld von 60 Euro für Maskenverweigerer vor. Familienfeiern mit mehr als 50 Teilnehmern in Räumen und ab 100 Teilnehmern im Freien müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Die derzeitige Verordnung gilt bis Ende September. dpa