Das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) lehnte nach Angaben vom Mittwoch die Zulassung einer Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gera aus dem Jahr 2015 ab. Dieses hatte den Anspruch des technischen Oberinspektors auf einstweiligen Ruhestand oder Beurlaubung bis zur Bildung einer neuen Landesregierung verneint.