Sonneberg Abkochgebot für Trinkwasser ausgesprochen

Cathrin Nicolai

Nach dem Neubau von Wasserleitungen in zwei Straßen im Sonneberger Stadtteil Neufang ist das Wasser bakteriell belastet. Die Ursache ist noch unklar, aber das Gesundheitsamt hat Vorsichtsmaßnahmen getroffen.

 
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Sonneberg - Für Überraschung sorgt am Freitag ein Schreiben über ein Abkochgebot, das vom Gesundheitsamt des Landratsamtes Sonneberg auf Grund der momentanen Belastungen des Trinkwassers mit Keimen, die Durchfälle hervorrufen können, ausgesprochen wurden. Feies Wort hakt nach und fragt im zuständigen Amt nach.

"Ja das stimmt", bestätigt Stefan Beck vom Gesundheitsamt. Betroffen davon sind zwei Straßenabschnitte im Stadtteil Neufang. Hier waren in den vergangenen Wochen die Wasserleitungen erneuert worden. Ein Teilabschnitt ist bereits fertig gestellt. Bevor die neuen Leitungen aber wieder ans Netz gehen, ist es Vorschrift, entsprechende Prüfungen vorzunehmen. "Bei diesen Freigabeuntersuchungen, die immer routinemäßig anstehen, muss festgestellt werden, dass das Wasser mikrobiologisch frei ist", erklärt Stefan Beck. Das war in Neufang nicht der Fall.

Deshalb musste eine weitere Beprobung vorgenommen werden. Diese wurde auch auf andere Entnahmestellen beispielsweise am Hochbehälter und am Outdorr Inn erweitert. "Wenn auch geringer, war die Belastung mit Bakterien aber immer noch vorhanden", ergänzt der zuständige Mitarbeiter des Landratsamtes. Gefährlich, so betont er, sind die Bakterien nicht. Allerdings könnte man im ungünstigen Fall davon krank werden. Deshalb habe man Vorsichtsmaßnahmen treffen müssen und deshalb das Abkochgebot ausgesprochen.

Bei einem Abkochgebot handelt es sich um die Empfehlung, das Trinkwasser für mindestens drei Minuten sprudelnd zu kochen. Dadurch werden Keime abgetötet und das Wasser ist nach anschließendem Abkühlen unbedenklich zu benutzen. Während der Dauer des Abkochgebotes sollte für die Zubereitung von Speisen wie beispielsweise Waschen von Salat, Obst oder Gemüse nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden. Dies gilt insbesondere, wenn die betreffenden Nahrungsmittel, die später nicht gekocht, gegart oder gedünstet - also ausreichend erhitzt - werden.

Kaffeemaschinen, die das Wasser auf mindestens 82°C erhitzen, können genutzt werden, da von einer zuverlässigen Abtötung der Keime auszugehen ist. Wird diese Temperatur nicht erreicht oder ist nicht bekannt, welche Temperatur beim Aufbrühen erreicht wird, sollte die Kaffeemaschine während der Dauer des Abkochgebotes nur mit abgekochtem oder verpacktem Wasser betrieben werden.

"Zur Reinigung im Haushalt und zur Körperpflege kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden", betont Stefan Beck., weist aber darauf hin, dass das Wasser nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen darf.

Noch einmal Proben

Im Laufe des Freitagvormittags sind nach Auskunft von Stefan Beck noch einmal Proben vom Wasser genommen und diese an das Labor geschickt worden. Mit den Ergebnissen rechnet man frühestens am Sonntag. Solange bleibt die Empfehlung des Gesundheitsamtes, das Trinkwasser abzukochen, bestehen. "Ich stehe aber auch am Wochenende mit den Wasserwerken in Kontakt, so, dass wir kurzfristig reagieren können und das Abkochgebot wieder zurücknehmen können", sagt er.

Zur Ursache der Verunreinigung kann Stefan Beck im Moment noch nichts sagen. Bei einem Vor-Ort-Termin haben man zwar gemeinsam mit den Mitarbeitern der Wasserwerke nach der Quelle geforscht, konnte diese aber noch nicht ausmachen. Deshalb muss man auch weiterhin eine Ursachenforschung betreiben.

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