Ilmenau – Bis 18. Juli muss die Stadt Ilmenau einen Lärmaktionsplan erstellen. In diesem sollen, so sieht es eine EU-Richtlinie vor, die Lärmprobleme geregelt werden. Nach jetzigen Anforderungen ist davon vor allem die Ilmenauer B87 im Bereich Unterpörlitzer Straße, Bücheloher Straße und ein Stück Friesenstraße einwärts betroffen, erklärt Diethild Warenski, Vertreterin von Bauamtsleiter Uwe Wolf. In der ersten Stufe der Umsetzung eines Lärmaktionsplanes betrifft dies nämlich lediglich Straßen, die mit mehr als 16 000 Kraftfahrzeugen pro Tag belastet sind. Das wird sich allerdings noch ändern und werden in Ilmenau binnen fünf Jahren wohl deutlich mehr Straßen in den Aktionsplan einbezogen, ahnt Warenski. Bis 2013 seien dann auch Straßen mit einer Frequenz von nur 8 000 Kraftfahrzeugen pro Tag einzubeziehen.