Pfersdorf - Das Szenario ist der Albtraum eines jeden Landwirtes: Nach dem Ausbruch einer Tierseuche müssen die Rinder, Schafe, Kühe oder Hühner in seinen Ställen auf Anordnung des Amtstierarztes getötet werden - schnell, komplett, möglichst ohne Außenwirkung und unter Beachtung aller Tierschutzaspekte und Sicherheitsregeln. Kontaminierte Gülle und Stallmist gilt es sicher zu entsorgen, Ställe, Anlagen und Maschinen umfassend zu reinigen und zu desinfizieren. Ein Aufwand, mit dem ein Agrarunternehmen, gleich welcher Größe, personell, logistisch und finanziell hoffnungslos überfordert ist. Umso wichtiger ist es, in den Nutztiere haltenden Betrieben Biosicherheitsmaßnahmen zu etablieren und konsequent umzusetzen, um die Tiere vor potenziell gefährlichen Kontakten zu schützen.