Hildburghausen - Während andernorts in Thüringen - wie etwa in Suhl - das Verbrennen von Gartenabfällen und Baumschnitt schon seit Jahren verboten ist, durften Grundstücksbesitzer im Landkreis Hildburghausen bislang im Frühjahr und im Herbst jeweils zwei Wochen lang bei den sogenannten "Brenntagen" auf eigenem Grund feuern und qualmen, was das Zeug hält.