Bad Salzungen Coronavirus: Bürger haben viele Fragen

Ab Dienstag bleiben alle Schulen (im Bild die Bad Salzunger Parkschule) geschlossen. Foto: Heiko Matz

Im Landratsamt des Wartburgkreises häufen sich Fragen rund um das Coronavirus und die Folgen der Ausbreitung. Hier eine Auswahl an Fragen und Antworten.

 
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? Schulen und Kindergärten fungieren als "Durchlauferhitzer" für ansteckende Infektionen. Warum werden diese Einrichtungen nicht geschlossen?

Übersicht

Landratsamt Bad Salzungen: uneingeschränkt geöffnet

Jobcenter Wartburgkreis: von persönlichen Vorsprachen ist abzusehen; telefonische Servicenummer 03691/725 100 und 03695/662 480) oder den digitalen Zugang über jobcenter.digital

Schulen: ab Dienstag geschlossen

Kindergärten: ab Dienstag geschlossen Stand: Freitag, 13. März

Verbot

Das Landratsamt des Wartburgkreises hat ein Durchführungsverbot von Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen im gesamten Gebiet des Wartburgkreises sowie der Stadt Eisenach verfügt. Dies bezieht sich auf öffentliche ebenso wie nicht öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen.

Die Anordnung gilt bis einschließlich 19. April.

Ab 17. März ist der Schulunterricht in allen Schulen im Land ausgesetzt.Um die Infektionskette des Coronavirus weiter einzudämmen, hat die Landesregierung am Freitag entschieden, dass Schulkinder und Kitakinder ab Dienstag zu Hause bleiben sollen.

? Müssen dann auch alle größeren Firmen zugemacht werden und Einkaufsmärkte oder Schwimmbäder?

Die Schwimmbäder und die Saunen bleiben bislang uneingeschränkt offen. Einkaufsmärkte dienen der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, Schließungen sind nicht zu erwarten. Firmen sollen möglichst nicht geschlossen werden. Grundsätzlich geht es darum, die Ausbreitung der Infektion zu verringern und so den Druck auf das Gesundheitssystem und die Wirtschaft zu mindern, indem dafür gesorgt wird, dass möglichst wenig Menschen gleichzeitig krank werden.

? Wo ist der Unterschied zur Grippe? Um die macht doch auch keiner so einen Wirbel.

Es gibt zum ersten keinen Impfstoff gegen das Coronavirus und zum zweiten anders als bei der Grippe aktuell noch keine Therapiemedikamente. Die Sterblichkeitsrate bei einer Coronavirusinfektion liegt daher um ein Vielfaches höher als bei der "normalen" Grippe. Auch die Ansteckungsrate ist deutlich höher.

? Wie verhalte ich mich, wenn ich Symptome habe und/oder aus einem Risikogebiet heimkehre?

Wer aus einem Risikogebiet mit Symptomen nach Hause kommt, sollte sich umgehend und ausschließlich telefonisch beim Hausarzt melden. Der Hausarzt kommt nach Hause, untersucht und macht einen Abstrich. Wer aus einem Risikogebiet nach Hause kommt und keine Symptome hat, sollte sich dennoch beim Gesundheitsamt melden, dieses entscheidet über die weitere Behandlung. Wer Symptome hat, aber nicht aus einem Risikogebiet kommt, meldet sich ebenfalls ausschließlich telefonisch beim Hausarzt. Außerhalb der üblichen Sprechzeiten steht der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärzte unter der zentralen Telefonnummer 116 117 zur Verfügung. Nur im Notfall, beispielsweise bei Atemnot oder extrem hohem Fieber, sollte der Notruf 112 gewählt werden, um die Rettungsleitstelle nicht zu überlasten.

? Welche Vorsichtsmaßnahmen empfiehlt das Gesundheitsamt jedem Einzelnen?

Um sich und seine Familie zu schützen, hilft es, Menschenansammlungen zu vermeiden und auf das Händeschütteln zu verzichten. Niesen und Husten sollten stets in die Armbeuge erfolgen, Einwegtaschentücher nach der Benutzung gleich entsorgt werden. A und O ist das gründliche Händewaschen. Gründlich heißt dabei: auch zwischen den Fingern und mit einer Einwirkzeit von 20 bis 30 Sekunden. Es gibt keine hinreichenden Belege dafür, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Risiko einer Ansteckung für eine gesunde Person, die ihn trägt, verringert. Schutzmasken schützen maximal bei bereits Betroffenen vor der Ausbreitung der Ansteckung.

? In der Firma, in der ich beschäftigt bin, sind zwei Personen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt. Der Chef lässt sie ganz normal arbeiten, aber ich habe jetzt Angst, dass sie mich anstecken könnten. Was kann ich tun?

Informieren Sie in einem solchen Fall das Gesundheitsamt des Wartburgkreises. Die Kollegen nehmen einen Abstrich und ordnen häusliche Quarantäne an. Die Firmenleitung sollte selbst ein großes Interesse daran haben, dass sich keine weiteren Mitarbeiter anstecken und der Betriebsablauf durch behördliche Quarantäneanordnungen beeinträchtigt wird.

? Ich hätte als Gastronom am Wochenende zwei Veranstaltungen mit über 250 Personen gehabt, für die ich schon eingekauft und vorgekocht habe. Wer bezahlt mir jetzt diesen Ausfall?

Leider aktuell niemand. Dies gilt auch für andere Unternehmer und Freiberufler. Auf Bundesebene wird aber daran gearbeitet, Ausfälle auch bei kleinen Unternehmen zu kompensieren.

? Ich bin Veranstalterin eines Trödelmarktes, warum darf dieser nicht stattfinden? Warum darf der Wochenmarkt in Bad Salzungen nicht stattfinden? Da kommen doch gar nicht so viele Leute zur gleichen Zeit zusammen.

Die Absage von Märkten und Wochenmärkten obliegt den jeweiligen Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden. Diese fällen in eigenem Ermessen die Entscheidung, ob die zu erwartende Besucherzahl eine Absage der Veranstaltung rechtfertigt oder nicht.

? Was passiert eigentlich, wenn man sich nicht an ein Verbot hält oder wenn ein Veranstalter trotzdem seine Veranstaltung macht?

Das Landratsamt appelliert zunächst an die Einsicht und Vernunft der Bürger, mit ihrem besonnenen Verhalten ältere und schwächere Menschen zu schützen. Darüber hinaus wird die Polizei Veranstaltungen auch entsprechend kontrollieren.

? Was ist mit den Trainingszeiten im Vereinssport?

Trainingszeiten beim Vereinssport, aber auch private Familienfeiern sind ebenso wie Gastronomiebesuche von dem Veranstaltungsverbot ab 100 Besuchern, das das Landratsamt für den gesamten Wartburgkreis erlassen hat, nicht betroffen.

Quelle: Landratsamt Wartburgkreis

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