Was wäre bei einer extremen Bedrohung wie Ebola? Diese Frage warf Stefan Korioth auf, der Rechtsbeistand der Landesregierung, die gegen das Anti-Impfzwang-Volksbegehren der AfD vor dem Verfassungsgericht geklagt hat. Vorausgesetzt es gäbe einen Impfstoff gegen Ebola, fuhr Korioth fort, könnten die Thüringer dann frei von der Leber weg entscheiden, ob sie sich impfen lassen oder nicht? Genau das will die AfD erreichen. Sie will, dass in die Thüringer Verfassung der Satz aufgenommen wird: „Niemand darf direkt oder indirekt zu einer Impfung gezwungen werden.“