Verwirrende Straßenschilder Im Schilderwald am Sterngrund

Caroline Berthot
Nach der Sterngrundkurve gilt wieder ein Tempolimit von 70 km/h. Einige hundert Meter weiter wird per Schild jedoch die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h aufgehoben. Das passt nicht recht. Foto: /Michael Bauroth

Wer von Oberhof kommend am Sterngrund vorbeifährt, passiert auf dem Weg auch eine Menge Verkehrsschilder. Diese sind mitunter verwirrend, wie ein aufmerksamer Leser bemerkt hat.

 
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Es sind eine ganze Menge Verkehrsschilder, an denen man vorbeikommt, wenn man auf der Landesstraße 3247 von Oberhof nach Zella-Mehlis fährt. Auch rund um die Sterngrundkurve stehen reichlich davon, aber nicht alle von ihnen ergeben Sinn, stellte Leser Volkmar Möhwald neulich fest – zumindest nicht so, wie sie derzeit aufgestellt sind. Ob das so seine Richtigkeit hat, fragt sich der Zella-Mehliser. „Freies Wort“ hat bei den zuständigen Stellen nachgefragt.

Das falsche Tempolimit wird aufgehoben

Worum es genau geht: Einige hundert Meter vor der Sterngrundkurve wird die Geschwindigkeit für alle, die auf der L 3247 von Oberhof kommend fahren, zunächst auf 70 Stundenkilometer (km/h) begrenzt. Ein Stück weiter die Straße hinunter, kurz vor dem Sterngrund, folgt ein 50er-Tempolimit und kurz nach den Abzweigungen zu der Gaststätte können wieder 70 km/h gefahren werden. Bis hierin ist alles klar.

Verwirrend ist erst das nächste Verkehrsschild, welches einige Meter hinter dem Parkplatz in der Linkskurve steht. Denn dieses hebt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf – allerdings zeigt es die durchgestrichene 50 und nicht die 70, die es laut der vorherigen Beschilderung sein müsste. Eben das ist Volkmar Möhwald aufgefallen. Es gilt doch eigentlich Tempo 70, wieso wird dann die Begrenzung von 50 km/h aufgehoben? Steht da am Straßenrand das falsche Verkehrsschild oder ist es vielleicht ein Schild zu viel? Derlei Fragen gehen dem Zella-Mehliser seit Tagen durch den Kopf.

Welches Schild muss denn nun verschwinden?

Um Antworten darauf geben zu können, muss zunächst die richtige Stelle gefunden werden, die man fragen kann. Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr verweist ans Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, das wiederum an die Stadtverwaltung Zella-Mehlis verweist. Diese war dankbar für den Hinweis, vermutete, dass ein Verkehrsschild nach einer Baumaßnahme nicht wieder abgebaut wurde, und schickte sogleich Mitarbeiter los, um die verwirrende Schildersituation rund um die Sterngrundkurve aufzulösen. Dort angekommen, stellte man jedoch fest, dass es gar nicht eindeutig auszumachen ist, welches Schild denn nun weichen muss.

„Die Anfrage nehmen wir zum Anlass für einen Vor-Ort-Termin mit Vertretern des Landratsamts, das als Straßenbaulastträger für die Ausführung der Beschilderung entlang dieser Straße zuständig ist“, sagt Oliver Gießler, stellvertretender Fachbereichsleiter Ordnung und Sicherheit. Die Stadt Zella-Mehlis sei als Untere Verkehrsbehörde in diesem Fall lediglich für die Anordnung verantwortlich. Er gehe davon aus, dass nach dem Termin Änderungen in der Beschilderung vereinbart und umgesetzt werden, so Oliver Gießler. Damit am Ende keine Verwirrung mehr aufkommt im Schilderwald am Sterngrund.

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