Demnach ist nicht klar, ob die Landwirtschaft an dieser Stelle überhaupt einen Einfluss auf den Nitratgehalt hat. Ansonsten konnte der Senat bei den Messstellen demnach "keine Mängel feststellen, die sich auf die Gebietsausweisung ausgewirkt hätten", erklärte die Vorsitzende.
Die Kläger hatten argumentiert, dass das Netzwerk der Messstellen lückenhaft sei - und deshalb unklar sei, ob die Landwirtschaft die zu hohen Nitratwerte verursache oder andere Faktoren. Die zuständige Verwaltung dokumentiere außerdem nicht genau genug, wann und wo gemessen werde. Deshalb sahen die Anwälte dadurch das Verursacherprinzip verletzt.
Nitrate werden in der Landwirtschaft als Mineraldünger verwendet. Laut Umweltbundesamt ist das Grundwasser in Deutschland in einigen Gebieten zu hoch mit Nitrat belastet. Die EU hat einen Grenzwert von 50 mg Nitrat je Liter festgesetzt. In Bayern liegen etwa 17 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen in roten Zonen - vor allem zwischen Augsburg und Coburg und zwischen Altötting und Straubing.