Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig hat in einer Verhandlung am 3. März die Revisionen des suspendierten Homburger Oberbürgermeisters Rüdiger Schneidewind und der Staatsanwaltschaft Saarbrücken gegen Schneidewinds Verurteilung vom 27. Januar 2021 abgelehnt. Die Tageszeitung Rheinpfalz schreibt dazu, die Vorsitzende BGH-Richterin Gabriele Cirener habe festgestellt, dass die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler ergeben hatte. Damit ist das Urteil des Landgerichts Saarbrücken, also die Verurteilung Schneidewinds wegen Untreue vom 27. Januar 2021, rechtskräftig.