Das Amtsgericht Suhl hat eine ehrenamtliche Helferin wegen des tödlichen Unfalls auf der Oberhofer Bob- und Rennrodelbahn vom Februar 2023 verwarnt. Sie sei der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig, sagte Richterin Alexandra Grimm. Allerdings steht die Verwarnung unter Strafvorbehalt, das heißt, bei einem Verstoß während der zweijährigen Bewährungszeit ist eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 40 Euro zu zahlen. Zudem erteilte das Gericht der 47-Jährigen Auflagen wie die, eine psychotherapeutische Behandlung der Folgen des Unfalls wieder aufzunehmen. Zudem müsse sie sich um einen Schadensausgleich mit den Hinterbliebenen bemühen.