Erfurt - Normalerweise wird ein Stimmzettel ungültig, wenn er beschrieben oder gar beschmiert wird. Nicht so bei den Bürgermeister-Wahlen in Thüringen am 5. Juni. In zahlreichen Gemeinden ist es nicht nur erlaubt, sondern sogar ausdrücklich erwünscht, den Stimmzettel zu beschreiben. Und zwar mit dem Namen eines Bürgers, den man für geeignet hält, Bürgermeister des Ortes zu werden.
Thüringen Wenn es erlaubt ist, den Stimmzettel zu beschreiben
Von Eike Kellermann 24.05.2016 - 00:00 Uhr