Reine ELEKTROFAHRZEUGE, die ab dem 1. Januar zugelassen werden, sind für fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Das ist deutlich weniger als bisher - denn Elektroautos, die bis zum 31. Dezember 2015 zugelassen werden, genießen noch zehn Jahre lang die Befreiung von der Kfz-Steuer.

Wird das Elektroauto innerhalb des steuerbefreiten Zeitraums verkauft, muss der neue Halter für den noch verbleibenden Zeitraum ebenfalls keine Kfz-Steuern zahlen, erklärt der Auto Club Europa (ACE). Hybrid-Fahrzeuge und Autos mit einem sogenannten Range-Extender genießen das Steuerprivileg übrigens nicht: Sie gelten nicht als Elektrofahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.

Wer nach dem 1. Januar noch eine gelbe HU-PLAKETTE auf dem Kennzeichen hat, hat den Termin zur Hauptuntersuchung verpasst. Ab Januar dürfen nur noch Braun, Rosa und Grün unterwegs sein, erklärt die Prüfgesellschaft Dekra. Eine braune Plakette zeigt an, dass die HU 2016 fällig ist, bei Rosa ist es 2017 so weit, und Grün steht für 2018.

In welchem Monat die Fahrzeugprüfung ansteht, erkennt man daran, welche Zahl auf der Plakette oben steht. Wer die Fristen überzieht, muss bei Polizeikontrollen mit einem Bußgeld rechnen. Bei mehr als zwei Monaten Verzug steht eine vertiefte HU mit weiteren Kosten an.

Neue Typ- und Regionalklassen für die Versicherung

Die einen zahlen ab Januar weniger, die anderen müssen tiefer in die Tasche greifen. So lassen sich die Änderungen in den Typ- und Regionalklassen für die Kfz-Haftpflichtversicherung zusammenfassen, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jährlich veröffentlicht. Für jeden 5. wird es billiger: Rund 20 Prozent der Autofahrer profitieren demnach von besseren Regionalklassen, rund 15 Prozent werden heraufgestuft. Bei den Regionalklassen der Teil- und Vollkaskoversicherung ändert sich weniger.

Für rund 90 Prozent der Versicherten bleibt laut GDV alles beim Alten.

Die Regionalstatistik ist für die Kfz-Versicherer einer von mehreren Anhaltspunkten, um die Beiträge zu berechnen. Sie spiegelt die Schadensbilanz einer bestimmten Region wider. Bei der Haftpflicht gibt es zwölf Regionalklassen. Die neu berechneten Regional- und Typklassen treten bei den Versicherern meist am 1. Januar in Kraft.

In Thüringen: Für über 40 Prozent der Autofahrer in Thüringen gelten in Zukunft niedrigere Regionalklassen in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Von den besseren Einstufungen profitieren Autofahrer unter anderem in Gotha, Weimar, Eisenach und Sonneberg.

Eine höhere Einstufung ergibt sich für den Saale-Orla-Kreis, für alle anderen Bezirke bleiben die Regionalklassen unverändert.

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Euro 4 und ABS für Motorräder

Motorräder sollen sauberer werden. Deshalb müssen alle neuen Zweiräder, die ab dem 1. Januar eine Typgenehmigung erhalten, die Abgasvorschriften der Euro-4-Norm erfüllen. Darauf weist der ADAC hin. Nach Ansicht des Verkehrsclubs stellen die neuen Vorschriften für viele Hersteller eine Herausforderung dar.

Ab Januar 2016 müssen alle neuen Motorräder außerdem über ABS oder ein sogenanntes Kombi-Bremssystem verfügen. Diese Vorschrift betrifft Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 50 Kubikzentimetern oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Alte Motorräder müssen nicht nachgerüstet werden.