Er forderte, ab der nächsten Sitzungswoche wieder Abgeordneten, die einer Plenarsitzung fernbleiben, Geld abzuziehen. Die Anwesenheitspflicht für alle Abgeordneten sollte aus seiner Sicht ab dem 4. Mai wieder gelten. Bund und Länder hatten vereinbart, vom 4. Mai an die Schulen schrittweise auch für Nicht-Abschlussklassen wieder zu öffnen.

Um eine Ausbreitung des Coronavirus im Bundestag zu vermeiden, wird in dieser Woche wieder nur ein Teil der Bundestagsabgeordneten im Plenarsaal anwesend sein. So war man bereits bei der zurückliegenden Sitzung im März verfahren.

Im normalen Sitzungsbetrieb wird einem Abgeordneten, der sich nicht in die Anwesenheitsliste einträgt, von seiner Kostenpauschale Geld abgezogen. Je nachdem ob er entschuldigt, unentschuldigt oder mit ärztlichem Attest fehlt, liegt dieser Betrag bei 100 Euro, 200 Euro oder 20 Euro. Darüber, welche Regeln Anfang Mai gelten, wird wahrscheinlich erst Ende April entschieden. dpa