Erfurt - Ausgefertigt wurde das Gesetz am 26. Juni 1998. Es trägt den langen Titel: "Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit". Seit seiner Verabschiedung wurde es von Wahlperiode zu Wahlperiode verlängert. Die CDU möchte das jetzt wiederholen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf brachte sie im Dezember ein.