Erfurt - Es gibt einen Schlüsselsatz in der Mitteilung der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft vom Freitag, in der die oberste Strafverfolgungsbehörde des Freistaats erklärt, dass die Bestechungsvorwürfe im Zusammenhang mit der Wahl von Bodo Ramelow (Linke) zum Thüringer Ministerpräsidenten aus ihrer Sicht nicht strafbar sind. Der lautet: Nach dem Ergebnis der Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft sei "davon auszugehen, dass zwei Abgeordneten jeweils in einem Vieraugengespräch erklärt worden war, dass sie grundsätzlich für ein Ministeramt in Betracht kämen, wenn der Kandidat Ramelow nicht zum Ministerpräsident gewählt würde." Was die Juristen damit sagen ist: Wir glauben, dass solche Gespräche - auch wenn sie legal waren - stattgefunden haben.