Suhl - Sind Städte und Gemeinden haftbar für Schäden, die ihre Ursache in herabfallenden Ästen gesunder Bäume haben? Das war die spannende Frage, die am Donnerstag vorm Bundesgerichtshof entschieden wurde. Das Urteil ist eindeutig: Bei gesunden Straßenbäumen müssen auch dann keine besonderen Schutzmaßnahmen ergriffen werden, wenn beispielsweise bei einer gesunden Pappel ein Ast abbrechen und Schäden verursachen könnte. Damit ist auch entschieden, dass Suhl nicht die etwa 3200 Euro Schadenersatz zahlen muss, auf die sie von dem Suhler Michael Baumgarten verklagt wurde.
Suhl/ Zella-Mehlis Suhler Pappel-Fall vorm Bundesgerichtshof
Von Heike Hüchtemann 07.03.2014 - 00:00 Uhr