Suhl - Die Hoffnung vieler Suhler Bürger, künftig nichts mehr oder nur noch einen geringen Anteil für den grundhaften Ausbau ihrer Straßen zahlen zu müssen, wird sich auch mit der im Sommer vergangenen Jahres vom Landtag beschlossenen Änderung der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach dem Thüringer Kommunalabgabengesetz nicht erfüllen. Denn nur wenn die dauernde Leistungsfähigkeit der Kommune gegeben ist und in den zurückliegenden drei Jahren keine Bedarfszuweisungen in Anspruch genommen wurden, hat eine Kommune überhaupt Ermessensspielräume. Für Suhl trifft bekanntermaßen beides nicht zu.